gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartennutzung

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Gehört zur Mietsache ein Garten und lagert der Vermieter dort vorübergehend Baumaterialien und andere ähnliche Gegenstände, kann die Miete für diesen Zeitraum um 10 % gemindert werden. (AG Köln, Az. 214 C 83/94, aus: Tsp 11.06.05, S. I 1)
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