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Bauschutt

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Bauschutt

Bauschutt vor dem Fenster ist ein Mietmangel und berechtigt zur Minderung. (LG Berlin, Az. 67 S 131/04, aus: MM 12/04, S. 30)

Bauschutt des Vermieters im Mietergarten rechtfertigt für diesen Zeitraum eine Minderung um 10 %. (AG Köln, Az. 214 C 83/94, aus: Tsp 11.06.05, S. I 1)
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