gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung bei Auszug? Kurze Mietdauer

Hallo,

wir wohnen in unserer jetzigen Wohnung seit 1 1/2 Jahren, haben ordnungsgemäß gekündigt (Mietverhältnis endet am 30.11.04) und nun stolper ich über einen Passus im Mietvertrag:

- es sind Schönheitsreparaturen in den üblichen Fristen (Küche, Bad -> 3 Jahre | übrige Räume -> 5 Jahre) durchzuführen.

- Der Mieter übernimmt die Wohnung im renovierten Zustand. Er hat sie nach Fristenplan laufend instand zu halten und bei Beendigung des Mietverhältnisses im renovierten Zustand zu übergeben.

Heißt das, das ich neu malern muss oder nicht? Meines Erachtens beißen sich die zwei Klauseln. Es sind ja noch nicht drei Jahre rum. Wände und Decken sind bis auf die Bohrlöcher für Bilder in einem Top-Zustand (Nichtraucherwohnung).
Stichwörter: auszug + kurze + mietdauer + renovierung

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Nette Klausel:

Nur mal ein Gerichtsurteil:
Jeder Zusatz in einer Fristenplanklausel, der den Mieter unabhängig davon, das er bereits turnusmässig renovieren muss, [b:e85b8]zusätzlich [/b:e85b8]zu einer Anfangs- oder Endrenovierung verpflichtet, ist im Formularvertrag unzulässig und macht die gesamte Renovierungsklausel unwirksam.
(OLG Hamburg, RE, NJW-RR 1992 S.10; OLG Hamm, RE, NJW 1982 S819)

Hoffe, kann damit helfen.
Machen sie Ihren VM vor Wohnungsübergabe darauf aufmerksam!

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