gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundsteuer in Betreibskostenabrechnung zulässig?

Hallo,

ich sitze vor meiner Betreibskostenabrechnung, die ich nicht wirklich nachvollziehen kann.

Ist es zulässig, dass die Grundsteuer mit umgelegt wird?
Desweiteren ist mir der Unterschied zwischen Hausreinigung, Fußwegreinigung und Straßenreinigung nicht klar?


Können Sie mir darauf eine Antwort geben?

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

Grundsteuer kann vom Vermieter umgelegt werden.

Reinigung dürfte klar sein Hausreinigung im Haus, Fußweg und Straße , wischen, Schneefegen!!!

mfg

O.C

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