gefragt von administrator am 30.11.1999

Mängel nach Wohnungsabnahme?

Hallo,

habe da ein kleines Problem, und vielleicht könnt ihr mir helfen?!?
Ich habe meine alte Wohnung am 01.08. meinem Vermieter übergeben. Die Wohnung wurde, bis auf ein paar kleine Mängel abgenommen. Diese Mängel habe ich dann auch noch beseitigt.
Bei der nächsten Wohnungsabnahme wurde mir schriftlich anhand eines Abnahmeprotokolls bestätigt, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand wieder zurückgegeben wurde.
Allerdings machte mich etwas stutzig, dass unter dem Abnahmeprotokoll folgender Passus zu lesen war: " Bei der Übernahme nicht sofort ersichtliche Mängel bzw. später auftretende Schäden, die der Mieter noch aus seiner Mietzeit zu vertreten hat, werden ihm vom Vermieter innerhalb der nächsten 14 Tage per Einschreiben mit der Aufforderung zur Beseitigung mitgeteilt."
Hab mich nicht weiter daran gestört, bis ich heute ein Einschreiben im Briefkasten hatte....
Dort steht, dass an der Eingangstür zur Wohnung ein "ca. 5cm langer Holzschaden, der auf unsachgemäßen Gebrauch des Türschlosses schliessen lässt" (sprich ein Einbruchschaden).
Bei Wohnungsabnahme wurden alle Türen begutachtet, und nichts dergleichen wurde mir bemängelt.
Was, wenn jemand nach meiner Schlüsselabgabe versucht hat, in die Wohnung einzubrechen und ich soll nun dafür haften?
Wer hat einen Tipp für mich, wie ich weiter vorgehen kann? :roll:
Danke schön mal für eure Hilfe....
Steffi
Stichwörter: mängel + wohnungsabnahme

Antworten

antwort von LadyAirMax am
... keiner eine Idee??? :( :( :(

Ist wirklich wichtig!!!!

lg,

Steffi

antwort von administrator am
hiho,

mit der Wohnungsabnahme sind Sie entbunden, gem. Abnahmeprotokoll haften Sie nur für Schäden die dem Protokoll zu entnehmen sind. Andersweitige "Andichtungen" sind lächerlich.

Fordern Sie Ihren Vermieter/Verwalter auf, in Zukunft einwandfreie Abnahmen durchzuführen.

mfg plague

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