gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigentümerwechsel: Kabelanschlussvertrag geht nicht auf den

Eigentümerwechsel: Kabelanschlussvertrag geht nicht auf den Erwerber über

Hat ein Grundstückseigentümer mit einem Unternehmen das ausschließliche Recht vereinbart, auf dem Grundstück eine Breitbandkabelanlage zu errichten, zu unterhalten und mit den Wohnungsmietern Einzelanschlussverträge abzuschließen, so geht diese vertragliche Vereinbarung nicht auf den Erwerber über, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück verkauft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage, ob der Grundstückserwerber bestehende Kabelanschlussverträge übernehmen muss, verneint. Dabei hat der BGH unterschieden, ob der Schwerpunkt des Vertrags in den mietrechtlichen Beziehungen liegt oder ob andere Zwecke im Vordergrund stehen. Bei dem streitgegenständlichen Kabelanschlussvertrag war Letzteres der Fall, sodass die gesetzliche Regelung "Kauf bricht nicht Miete" keine Anwendung fand. Der neue Eigentümer war damit nicht zum Anschluss an die Breitbandkabelanlage verpflichtet. Er konnte vielmehr eine eigene "Satellitenschüssel" aufstellen (BGH, Urteil vom 17.7.2002)

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