gefragt von administrator am 30.11.1999

Wer zählt zu "Angehörigen des Haushalts"?

Hallo,
beim Lesen des §573 (s.u.) ist mir die Frage gekommen, wer alles zu "[b:b98b1]Angehörigen eines Haushalts[/b:b98b1]" gehört?! Zählt auch ein [b:b98b1]WG-Mitbewohner[/b:b98b1] dazu, mit dem der Untervermieter seit einem Jahr gemeinsam in einem Zimmer wohnt und mit dem auch gemeinsam die Haushaltsmittel genutzt werden?

Vielen Dank für Antworten!
Simon T.

§ 573 BGB

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder [b:b98b1]Angehörige seines Haushalts[/b:b98b1] benötigt oder
Stichwörter: angehörigen + haushalts + zählt

Antworten

antwort von Susanne am
Nein, nicht für WG-Bewohner!

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