gefragt von administrator am 30.11.1999

Zeitpunkt der Heizkostenabrechnung

Hallo,

heute bekam ich einen Brief meines Vermieters in dem er mir mitteilte, [b:2a256]dass es aus technischen Gründen nicht möglich sein wird, die Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2004 noch bis zum Jahresende (31.12.2005) fertig zu stellen. Es sei vorgesehen die Abrechnung bis zum 31.02.2006 zuzusenden...[/b:2a256]

Darf ein Vermieter das?

Vielen Dank schon einmal im voraus für die Antworten.

Viele Grüße
Lars

Antworten

antwort von Susanne am
[url:a71b7]http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:a71b7]

[i:a71b7]Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.[/i:a71b7]

Habe mal den wichtigen Abschnitt des § eingefügt. Demnach glaube ich schon, dass der VM die verspätetet Geltendmachung zu vertreten hätte, wenn der genannte "technische Schaden" z.B. der Ausfall seines Rechners ist, auf dem er die NK-Abrechnung macht.
Ich würde dem schreiben schriftlich widersprechen und dem VM mitteilen, dass Du mit der Verspätung der Abrechnung nur einverstanden bist, wenn er nach § 556 Abs. 3 BGB glaubhaft darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Die Info "technische Gründe" würden dafür nicht ausreichen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Heizkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe
Zeitpunkt des Beginn eines Staffelmietvertrags
heizkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung plus 150%