gefragt von administrator am 30.11.1999

Darf ich ohne Einwilligung Einziehen?

Hallo zusammen,

in meinem Beitrag geht es darum : Darf ein Vermieter den Zuzug vom Famielienangehörigen mit Bezug auf Satzungen von 1991 Verbieten und einen Sofortigen Auszug Fordern?

Zu meinem Fall: aufgrund eiener Alterserkrankung meiner Mutter bin ich in deren Wohnung eingezogen um Ihr einen HEIMAUFENTHALT zu Ersparen,
wir haben den Vermieter über meinen Einzug Schriftlich Informiert.

Nun aber fordert der Vermieter ( ein Bauverein e.G) meinen SOFORTIGEN Auszug, diesen begründet Er mit Bezug auf einen Nutzungsvertrag von 1991.

Frage ?
WIE würdet Ihr weiter Vorgehen?
Stichwörter: einwilligung + einziehen + ohne

Antworten

antwort von Susanne am
[i:39079]Familienangehörige
Enge Familienangehörige wie Ehepartner/in, Eltern und Kinder (nicht aber: Geschwister und entfernte Verwandte!) gelten nicht als Untermieter/innen im Sinn des Gesetzes.

Ihnen dürfen die Mieter/innen den von ihren "Weisungen abhängigen Mitgebrauch" der Wohnung gestatten. Das bedeutet praktisch, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und den Angehörigen die Wohnung nicht zum völlig selbständigen Gebrauch überlassen wird.

Eine längerfristige Aufnahme von Angehörigen (mehr als 6 Wochen) ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, bedarf jedoch nicht seiner Genehmigung. Allerdings darf auch durch die Aufnahme von Angehörigen keine Überbelegung der Wohnung eintreten![/i:39079]
[b:39079]Quelle: [url:39079]http://www.bmgev.de[/url:39079][/b:39079]

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