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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe ein grosses Problem. Mein Vermieter hat im Januar 2005 einen Räumungstitel gegen mich

erwirkt . Ich habe im Herbst 2004 meine Arbeitstelle verloren und bin dadurch in Mietrückstand

geraten. Mein Vermieter hat daraufhin angesprochenen Rämungstitel erwirkt.

Im Januar wurde mir jedoch HartIV bewilligt , ich zahlte dem Vermieter die Mitschulden zurück

und wir einigten uns darauf das ich die Wohnung weiter bewohnen kann. Seitdem bezieht er die

Miete direkt vom Amt , nie wieder ist ein Schreiben o.ä. gekommen.

Anfang Dezember erhalte ich nun ein Schreiben von einem GV ich hätte die Wohnung aufgrund des

Rämungstitels innerhalb von vier Wochen zu räumen. Ein Gespräch mit dem Vermieter hat nichts

ergeben , er besteht auf meinen Auszug.

Ist das rechtens das er nun ohne weitere Vorwahnung den vor fast 11 Monaten erwirkten Titel

"einlöst"?

Dank im vorraus für alle Antworten.

mfg
Ted
Stichwörter: ausziehen + monate + räumungstitel + alter

0 Kommentare zu „10 Monate alter Räumungstitel , muss ich ausziehen?”

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