gefragt von administrator am 30.11.1999

Bekomme ich zuwenig Kaution zurück?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Beim Auszug aus meiner Whg. hat mein Vermieter versch. Mängel festgestellt und diese dann behoben. Dies hat er mir von der Kaution abgezogen:

Rechnung Fa. XXX (Teppichreinigung) 230€
Wertminderung für Abnutzung des Teppichbodens (1 Fleck und ein Zigarettenbrandloch) 255€
Zahlung an Nachmieter wegen Teppichreinigungsarbeiten während seiner Mietzeit 50€
Rolladenreparatur (durch Vermieter 1,5h a 20€) 30€
Badreinigung (durch Vermieter 1h a 15€) 15€
2 Macken in Küchentüre 20€
Reinigung Küche (durch Vermieter 2h a 15€) 30€
2 Wandbeschädigungen im Flur 25€


Kann der Vermieter den Teppich reinigen lassen und mir in Rechnung stellen? Ich dachte das wäre unzulässig. Daraufhin muss ich noch für Wertminderung aufkommen, dachte das wäre durch die Miete abgedeckt. Wer bestimmt eine Wertminderung? Habe nie eine Rechnung für den Tepppich gesehen. Kann der Vermieter sich einfach einen Stundensatz geben?

Was kann ich dagegen tun?
Stichwörter: bekomme + kaution + zurück + zuwenig

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