gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkosten aus 2001,2002,2003 und keine Kaution zurück !!
Hallo an Alle!Hab ein blödes Problem und finde keine klare Lösung!
Der Fall:
Habe 1999 einen Mietvertrag abgeschlossen und bis 30.06.2003 in dieser Wohnung gewohnt. Die Nebenkostenabrechnungen für 1999 und 2000 wurden abgerechnet, auch wurden die aktuellen Stände für Heizung und Wasser notiert. Habe aber dann bis heute keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Im August 2005 wollte ich nun endlich meine Kaution zurück und mein Vermieter kündigte mir an das er die Abrechnungen jetzt noch zusenden wollte!
Heute habe ich nun die Abrechnungen für 2001,2002 und 2003 jeweils das ganze Jahr erhalten und wie sollte es anders sein, ich müßte noch etwas nachzahlen.
Wie verhalte ich mich nun?
Die Frage ist: Zählt nach neuem Mietrecht der Abrechnungszeitraum oder das Jahr in dem ich den Vertrag also 1999 geschlossen habe?
Wie ist es mit 2001, der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2001 - 31.12.2001, ist der nun verjährt oder vollzubezahlen oder anteilmäßig?
Bisher bin ich von keiner Zahlung ausgegangen aber ich habe Sorgen das das Vertragsjahr zählt?
Kann mir jemand weiterhelfen und mir einen Tip geben was ich nun machen sollte!
Vielen Dank an alle die hier weiterhelfen wollen!
Matterhorn
Antworten
antwort von Susanne am
Nachzahlungen aus den genannten Jahren kann der VM nicht mehr geltend machen, da die Zustellungsfrist von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum für alle Jahre nach §556 Abs. 3 BGB abgelaufen ist.[url:2a521]http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:2a521]
Die Abrechnung aus 2004 kann noch bis zum 31.12.05 zugestellt werden, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Offensichtlich hat der VM ja auch nicht geltend gemacht, dass er die Verpätung nicht zu verschulden hat.
Zahlt er aber daraufhin die Kaution nicht aus sondern will hier Abzüge machen, muss Du auf die Kautionszahlung klagen.
