gefragt von administrator am 30.11.1999

Welche Rechte hat Mitnutzer nicht Mitmieter der Wohnnung?

Zur Gründung einer eheänlichen Gemeinschaft ist die Frau zu dem Mann gezogen, der Alleinmieter der Wohnung ist. In der Zeit wurde auch ein gemeinsames Kind geboren.
Wer hat nun bei einer Trennung welche Rechte / Verpflichtungen und wie läuft das in der Praxis ab, wenn keiner ausziehen möchte.
Wo findet man dazu noch nähere Informationen?
Stichwörter: mitmieter + mitnutzer + rechte + welche + wohnnung

Antworten

antwort von Susanne am
Informationen im Mietvertrag:

Wer hat den Unterschrieben? Derjenige, der den Mietvertrag als Mieter unterschrieben hat, ist auch Mieter der Wohnung. Sind beide Mieter, müssen auch beide den MV kündigen. Will einer der beiden nicht kündigen, muss der andere auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

Ist der Mann sog. Alleinmieter und wurde die Frau nie in den schriftlichen MV aufgenommen, woraus leitet sie dann ein Anrecht auf die Wohnung ab?
Bei Scheidung wird die eheliche Wohnung zugewiesen-aber so...?

Der Mieter könnte natürlich auch ausziehen und die Wohnung kündigen, ist allerdings dann auch für die fristgemässe Räumung verantwortlich.

antwort von Testudo am
Die Frau ist nicht mit im Mietvertrag und auch kein Untermieter.

Heißt das dass sie rechtlos ist oder gibt es da noch irgendwelche Härtefallklauseln?

antwort von Susanne am
Was heisst denn rechtslos?
Es besteht keine Vertragsgrundlage, die sie berechtigt, in der Wohnung zu bleiben. Was bitte soll daran ein Härtefall sein?

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