gefragt von administrator am 30.11.1999

Kein Anspruch auf Arztbesuch während der Arbeitszeit

Kein Anspruch auf Arztbesuch während der Arbeitszeit

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Es ist nicht ohne weiteres möglich, einen Arzttermin in der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen. Dies besagt der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. [07.03.2001]

Arbeitnehmer können nicht davon ausgehen, grundsätzlich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen zu können. Darauf macht der Informationsdienst Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte in Bonn aufmerksam. Demnach kann dem Mitarbeiter für die Zeit des Arztbesuchs Lohn oder Geld gekürzt werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass ein anderer Termin unmöglich gewesen ist.

Das ergebe sich aus Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). So kann der Arbeitgeber von seinem Angestellten eine entsprechende, vom Arzt ausgestellte, Bescheinigung verlangen. Werden alle Mitarbeiter des Unternehmens auf diese Rechtslage hingewiesen, dürfe bei Nichtvorlage der Bestätigung das Gehalt gekürzt werden.
Stichwörter: anspruch + arbeitszeit + arztbesuch + kein + während

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