gefragt von administrator am 30.11.1999

hilfe! fristlose kündigung, forderung des auszugs in 10tagen

hallo,

freunde von mir haben von ihrem vermieter eine fristlose kündigung erhalten (06.12.05), welche prinzipiell auch berechtigt ist (insg 2 monate mietrückstand)
die fristlose kam gestern ins haus und dort wird ein auszug bis zum 15.12. also innerhalb von 10 tagen (mit dem tag der ankunft) geordert.

1. scheint mir diese frist aus persönlicher sicht schon unmöglich.
2. hab ich beim mieterverein-bochum.de folgende aussage gefunden:

[quote:3dd75]Nur ausnahmsweise hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. In diesen Fällen muss der Vermieter keine Kündigungsfrist einhalten, [b:3dd75]der Mieter muss "sofort" ausziehen, das heißt innerhalb eines Monats.[/b:3dd75][/quote:3dd75]

dazu suche ich eine rechtliche quelle.

ich habe, freund wie man ist, einen freundlichen brief verfasst, in dem darum gebeten wird die frist des vermieters auf den 01.01.06 zu setzen, da man diese zeit brauch @ umzug etc.
allerdings ist der vermieter nicht gerade der freundlichste und ist mit den mietern auf kriegsfuß (quasi "endlich ein grund für die kündigung"), daher suche ich vorsichtshalber eine rechtsquelle, welche diese aussage (1 monat) bestätigt!

ist dringend :(

danke für eure hilfe :)
Stichwörter: 10tagen + kündigung + auszugs + forderung + fristlose

Antworten

antwort von Susanne am
Gibt es nicht! Fristlos heisst auch Fristlos-10 Tage Zeit zu geben ist damit schon kulant. Ist dies allerdings die erste fristlose Kündigung wegen Mietrückstands so kann durch Begleichung aller Kosten sofort die fristlose Kündigung aufgehoben.
Auch das ArGe muss dafür einen Kredit gewähren, damit der Mieter nicht wohnungslos wird.

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