gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wegen Eigenbedarf

Wir (2 Erwachsene und ein Kind) sind dabei ein 3FH zu kaufen, wobei die EG wohnung mit der 1. OG durch Durchbruch/Treppe verbunden werden muss, da die EG-Wohnung für uns zu klein ist. Dies ist auch den Mietern mitgeteilt wurden. Daher ziehen die Mieter der EG-Wohnung schon aus, aber die 1.OG (seit 27 Jahren bewohnt, Ehefrau schwer erkrankt, 2 Personen). Nun wollen wir nach dem Notartermin, 12.12.05 diesen Mietern auch wegen Eigenbedarf kündigen.Der Lasten- und Kostenübernahme wäre also der 15.12.05. folgende Fragen hätte ich:
a) wie lange haben die Mieter der 1.EG Kündigungsfrist?
b) Wäre die Behinderung ein Hindernis für Eigenbedarfskündigung?
c) Kann ich die Mieten anteilig verlangen?
d) Wäre eine Kündigung nur nach dem Grundbucheintrag möglich?
Die DG-Wohnung könnte auch gekündigt werden, sodass ich dieser Fam. auch die DG-Wohnung vorschlagen kann. Sollte ich dies in die Kündigung reinschreiben?
Stichwörter: eigenbedarf + kündigung + wegen

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