gefragt von administrator am 30.11.1999

uf den Gesamtbetrieb kommt es an

uf den Gesamtbetrieb kommt es an

Bei der Frage, ob aus dringenden betrieblichen Gründen die Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen geändert werden müssen, ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebs abzuheben, und nicht nur auf die eines unselbständigen Betriebsteils. Die Unrentabilität einer unselbständigen Betriebsabteilung stellt nur dann ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, wenn sie auf das wirtschaftliche Ergebnis des Gesamtbetriebs durchschlägt und Beendigungskündigungen ohne Anpassung der Personalkosten nicht zu vermeiden wären.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. November 1998 – 2 AZR 583/97
Stichwörter: gesamtbetrieb + kommt + uf

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