gefragt von administrator am 30.11.1999

Rücktritt vom Mietvertrag ???

Hallo! Habe einen Mietvertrag unterschrieben ab 15.09.04, bin jetzt aber unversehens von Arbeitslosigkeit ab 01.10. bedroht. Können meine neuen Vermieter auf Zahlung der Miete bestehen, wenn ich da gar nicht erst einziehen will, weil ich es mir nicht mehr leisten kann? Weiß jemand etwas hierzu...?
Stichwörter: mietvertrag + rücktritt

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Ja sie können.
Bei einem Mietvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht.
Aber Reden sie mit dem VM. Er hat sicher kein Interesse an einem Mieter, der nicht zahlen kann. Bitten sie Ihn um Hilfe.

Sollte der VM nicht einlenken. 3 Monate Kündigungsfrist und schnell Nachmieter suchen

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