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FischkoppStuttgart
Sollte Reparaturen regelmässig wiederkehren, kann die VM es in die Nebenkosten aufnehmen.
Aber sie kann diese Kosten nicht mit in die Nebenkosten setzten.
Diese Reparaturen sind nur eine Notlösung und daher immer wiederkehend.
Sollte die VM dieses Trotdem in die NK nehmen, streichen sie diese raus. Besprechen sie sich mit den anderen Mietparteien, damit die Lösung einheitlich ist.
ggf. mit Anwalt/ Mietschutzbund rücksprache halten. Vielleicht ist ja einer der 7 Parteien Mitglied bzw Rechtschutzversichert.
administrator
hiho,
grundsätzlich sind reparaturen nicht umlagefähig !
Sollten Sie nachweisbar grössere Mengen undurchlässigen Abfalls durch die Spüle senden, sind Sie natürlich dafür haftbar.
Hier scheint der Fall vorzuliegen, dass nach mehreren Jahrzehnten nicht ein einziges mal entsprechenden Spülungen vorgenommen wurden.
Fordern Sie Ihren Vermieter auf. für entsprechenden Durchlass der Abwasserleitungen zu sorgen, ansonsten drohen Sie mit Mietkürzung (geschätzt ohne Tabelle auf 3 %).
Setzen Sie eine Frist die Rohre entsprechend zu reinigen , ca. 3 Wochen.
mfg plague
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