gefragt von administrator am 30.11.1999

Verdunsterablesung unter 400°Tagen nicht möglich?

Hallo,

wir haben ein großes Anliegen zwecks überhöhter Betriebskostenabrechnung.
Wir sind am 01.11.04 in unsere Wohnung gezogen.(Zwischenablesung erfolgte)
Leider haben wir den 1. Endablesetermin (20.12.04) verpasst.Wir erhielten keinen weiteren schriftlichen Termin und plötzlich stand am 17.02.2005 der Ableser unangemeldet vor unserer Tür und wies uns auch noch unfein daraufhin, dass wir am 20.12. nicht anwesend waren.( auf Ableseprotokoll vermerkt) Bis dahin alles kein Problem - Endablesung erfolgt.

Nun erhielten wir diese Woche eine emens hohe Abrechnung.
Nutzungszeitraum 01.11.04-31.12.04 - Ablesetag 20.12.04. Zur Berechnung wurden aber unsere Werte vom 17.02.05 verwendet und nur die Nebenkostenzahlungen bis 31.12.04 angerechnet.

Dies konnten wir nicht nachvollziehen und fragten bei der entspr. Firma nach, welche angab, dass ein Zwischenablesen unter 400°Tagen nicht möglich sei, da dies nicht dem Prinzip der Verdunster entspricht.:shock: Bitte?Deswegen sei man erst am 17.02.05 gekommen und am 20.12.04 wäre die Ablesung somit eh nicht möglich gewesen.
Aber ACHTUNG: Unsere Gesamtgradtagzahl bis 17.02.05 beträgt laut Abrechnung 290!!!
Somit werden wir mit der Abrechnung 2004 veranlasst, Verbrauchskosten (Heizung + Wasser) für 2005 vorauszuzahlen.
Ist das so richtig?
Wann müßte spätestens ein zweiter Ablesetermin bei Verdunstern erfolgen?
Kann der Verbrauch nicht auf zwei Monate( Nov.+Dez.) zurückgerechnet werden oder wenn nicht, dann wenigstens unsere Nebenkostenzahlungen bis Feb.05 berücksichtigt werden?

[b:d170e]Vielen Dank für alle Hilfe!! :?: [/b:d170e]

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Ist eine Klage möglich?????????????
Ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn 2 hohe Nachforder
Mieterhöhungen Wann sind Mieterhöhungen möglich?
Kündigung des Mietvertrages trotz Mindestmietzeit möglich??