gefragt von administrator am 30.11.1999

Keine Scheidung bei Umgangsrechtsvereitelung

Keine Scheidung bei Umgangsrechtsvereitelung

Nach § 1568 soll eine Ehe dann nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist. Diese in der Praxis recht selten angewandte Vorschrift zeigte ihre Bedeutung in einem vor dem Familiengericht Korbach rechtshängigen Scheidungsverfahren.

Der Familienrichter wies den Scheidungsantrag der Ehefrau unter Berufung auf vorgenannte Vorschrift mit der Begründung zurück, dass sie ihrem Ehemann jeglichen Kontakt mit den gemeinsamen Kindern versagte und derart stark auf die Kinder einwirkte, dass diese sich trotz einer an sich tragfähigen Beziehung zu ihrem Vater verbal gegen jegliche Besuchskontakte aussprachen. Das Gericht ging davon aus, dass die Ehefrau ihr Verhalten auch nach der Scheidung in keiner Weise ändern würde. Offenbar sah das Gericht in der Verhinderung der von der Ehefrau und Mutter angestrebten Ehescheidung die einzige Möglichkeit, sie zu einem vernünftigen, vom Kindeswohl getragenen Verhalten zu bringen.

Urteil des AG Korbach vom 19.01.2001
7 F 73/97 (nichts rechtskräftig)
NJW-RR 2001, 1157

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