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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe da eine weitere Frage, es geht da um folgedes:
Wir die 5-WG haben einen Haupmietvertrag mit dem Vermieter. Wenn einer auszieht, wird ein Nachtrag zum Mietvertrag, indem alle WG Mitbwohner unterschreiben mit einer Ergänzung wer,wann entlassen wird und wer, wann dafür als Nachmieter aufgenommen wird. Dieser Nachtrag wird dann zum Vermieter geschickt, der das dann mit unterschreibt.
So wie ist es wenn einer der Mitbewohner es vergessen hat seinen eigenen Nachtrag sich vom Vermieter unterschreiben zu lassen, er aber in den nachfolgenden Nachträgen zum Mietvertrag von weiteren Nachmietern korrekt mit allen Unterschriften +VM vorkommt?

- Ist er trotzdem einer der Hauptmieter, weil er in anderen Nachträgen zum Mietvertrag korrekt auftaucht oder gilt nur sein eigener Nachtrag, den er vergessen hat, sich nicht vom VM beglaubigen zu lassen?

- Kann er seinen nicht unterschriebenen Nachtrag, der 2Jahre alt ist rückwirkend Beglaubigen lassen, obwohl die damaligen Mitbewohner nicht mehr aktuell sind?
Stichwörter: mietstatus

0 Kommentare zu „Mietstatus”

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