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Mietstatus

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,
ich habe da eine weitere Frage, es geht da um folgedes:
Wir die 5-WG haben einen Haupmietvertrag mit dem Vermieter. Wenn einer auszieht, wird ein Nachtrag zum Mietvertrag, indem alle WG Mitbwohner unterschreiben mit einer Ergänzung wer,wann entlassen wird und wer, wann dafür als Nachmieter aufgenommen wird. Dieser Nachtrag wird dann zum Vermieter geschickt, der das dann mit unterschreibt.
So wie ist es wenn einer der Mitbewohner es vergessen hat, seinen eigenen Nachtrag sich vom Vermieter unterschreiben zu lassen, er aber in den nachfolgenden Nachträgen zum Mietvertrag von weiteren Nachmietern korrekt mit allen Unterschriften +VM vorkommt?

- Ist er trotzdem einer der Hauptmieter, weil er in anderen Nachträgen zum Mietvertrag korrekt auftaucht oder gilt nur sein eigener Nachtrag, den er vergessen hat, sich nicht vom VM beglaubigen zu lassen?

- Kann er seinen nicht unterschriebenen Nachtrag, der 2Jahre alt ist rückwirkend Beglaubigen lassen, obwohl die damaligen Mitbewohner nicht mehr aktuell sind?
Stichwörter: mietstatus

2 Kommentare zu „Mietstatus”

 Conrad

Im Nachtrag zum Mietvertrag zwischen:

- Herrn xxx als VM und

- Herrn xyx, Herrn xyy, Herrn xxy etc. pp

wird wie folgt ergänzt:

- Herr xsy wird zum 1.Nov2005 aus dem Mietvertrag entlassen.
- Frau xcx wird zum 1.Nov2005 in den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten aufgenommen


In allen anderen Punkten gilt der Mietvertrag unverändert.

Unterschrieben von den Mitbewohnern un dem Vermietern


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Vermieter

Ort, Datum

 administrator Experte!

Mietverträge und alle Verträge zwischen Personen haben nicht nur durch Schriftlichkeit Geltung, sondern auch durch Handlungen, mündlich Absprachen etc. Allein mit dem Einzug und des Wohnens und dem stillschweigenden Dulden des Vermieters ist es zu einem Mietverhältnis gekommen.
Selbstverständlich sollte eine Beglaubigung nachholbar sein. Steht dies als Bedingung im Mietvertrag, so wäre der Mieter sogar daran gebunden.

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