hat diese Frage am gestellt
Conrad
Im Nachtrag zum Mietvertrag zwischen:
- Herrn xxx als VM und
- Herrn xyx, Herrn xyy, Herrn xxy etc. pp
wird wie folgt ergänzt:
- Herr xsy wird zum 1.Nov2005 aus dem Mietvertrag entlassen.
- Frau xcx wird zum 1.Nov2005 in den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten aufgenommen
In allen anderen Punkten gilt der Mietvertrag unverändert.
Unterschrieben von den Mitbewohnern un dem Vermietern
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Vermieter
Ort, Datum
administrator
Mietverträge und alle Verträge zwischen Personen haben nicht nur durch Schriftlichkeit Geltung, sondern auch durch Handlungen, mündlich Absprachen etc. Allein mit dem Einzug und des Wohnens und dem stillschweigenden Dulden des Vermieters ist es zu einem Mietverhältnis gekommen.
Selbstverständlich sollte eine Beglaubigung nachholbar sein. Steht dies als Bedingung im Mietvertrag, so wäre der Mieter sogar daran gebunden.
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