gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung Mietwohnung vor Ablauf eines Jahres Mietzeit?

Hallo,

ich habe im Mai diesen Jahres einen Mietvertrag über eine 1Raumwohnung geschlossen. In diesem Vertrag stand, dass eine Kündigung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 3 Monaten zu kündigen ist, jedoch frühestens zum 30.04.2006 möglich ist.

Ich habe diese Wohnung am 28.10.2005 gekündigt, da ich mit meiner Lebenspartnerin zusammengezogen bin und die Wohnung für 2 Personen zu klein ist. Ich bekam eine Bestätigung, dass die Wohnung zum 30.04.2006 gekündigt sei.

Nun zu meiner Frage:
Ist es rechtens, dass ich bis zum 30.04.2006 auf dieser Wohnung "sitzen bleibe", oder habe ich ein Recht auf die 3-monatige Kündigungsfrist?

Vielen Dank im voraus für Eure Mühen...
Stichwörter: ablauf + jahres + kündigung + mietwohnung + mietzeit

Antworten

antwort von Susanne am
Verträge sind einzuhalten, Sie waren ja bei Unterzeichnung des Mietvertrags damit einverstanden, dass Sie mindestens bis zum 30.04.2006 "auf der Wohnung sitzenbleiben".

antwort von administrator am
Ja, das stimmt schon!

Gibt es denn Sonderkündigungsregeln, wie z.B. dass Zusammenziehen mit dem Lebenspartner oder Wechsel des Beschäftigungsortes?

Beides ist bei mir nämlich der Fall...

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