gefragt von administrator am 30.11.1999

hauptmieter ausgezogen

Mein ehemaliger Partner, mit dem ich als Hauptmieter in den Mietvertrag eingetragen bin, hat schon vor 4 Jahren die Wohnung verlassen. Auf meine Bitte, dass er sich als Hauptmieter streichen läßt reagiert er nicht, obwohl ich seinen Anteil an der Mietkaution ihm ausgezahlt habe. Welche Möglichkeiten habe ich, das durchzusetzen?
Stichwörter: ausgezogen + hauptmieter

Antworten

antwort von Susanne am
"Streichen lassen" geht nicht. Üblicherweise muss der Vertrag von beiden Hauptmietern gekündigt werden, wenn von beiden unterschrieben. Der VM wird wohl nicht auf einen der beiden Hauptmieter verzichten, da beide gesamtschuldnerisch haften.
Soll der MV gekündigt werden, um mit dem verbleibenden Mieter einen neuen abzuschliessen, bleibt nur die Klage auf Zustimmung zur Kündigung.

antwort von administrator am
Wenn Sie eben den Sachverhalt, dass Ihr Ex-Partner noch immer für alle Pflichten des Mietvertrages haftbar gemacht werden kann, z.B. wenn Sie die Miete oder die Nebenkosten nicht zahlen können, oder für Renovierungskosten herangezogen werden kann, wird er sicher freiwillig eine Kündigung formulieren.

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