gefragt von administrator am 30.11.1999

Unpünktliche Mietzahlung ein kündigungsgrund ??

Huhu !!

ich wollte mal fragen ...

Wenn im Mietvertrag steht, das die Miete bis zum 3. Werktag des Monats fällig ist, diese aber immer erst ein paar Tage später kommt ( wegen unpünktlicher Auszahlung des Arbeitgebers beim Lohn ), ist das ein Kündigungsgrund und wenn ja ab wann ? Also wie oft darf die Miete später kommen und ab wann ist es ein Kündigungsgrund ??

Liebe Grüße

Antworten

antwort von Susanne am
Die Mietzahlung zum 3. Werktag ist auch im BGB so festgelegt.
Logischerweise ist allein 1 verspätete Zahlung schon ein Vertragsverstoss, regelmässige verspätete Zahlungen sind ein Kündigungsgrund, der allerdings der vorherigen Abmahnung bedarf.
Wann der Mieter dabei sein Einkommen bezieht ist absolut irrelevant.

antwort von administrator am
Wenn z. B. sieben Mal hintereinander eine verspätete Mietzahlung beim Vermieter eingeht, kann fristlos gekündigt werden. Wie schon erwähnt sollte man aber vorher schon abgemahnt haben.
Bei der Zahlung kommt es allerdings auf das Überweisungsdatum des Mieters an, d.h. es müssen noch ein 2-3 Tage nach dem 3. Werktag eines Monat einkalkuliert werden, bis das Geld auf dem Konto des Vemieters ist.
Keineswegs toleriert werden muss aber eine Mietzahlung regelmäßig um den 8./9./10. eines jeden Monats. Dann kann nach sieben Mal gekündigt werden.

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