gefragt von administrator am 30.11.1999

Neuer Vermieter möchte nach Eigentümerwechsel Miete erhöhen!

Hallo,

zum 1.1.2006 wurde meine Wohnung verkauft und der neue Eigentümer möchte einen neuen Vertrag abschlliessen (mein alter wurde vor 2 Mon. neu abgeschlossen) in dem eine Mieterhöhung vorgesehen ist.
Er schlägt mir eine Bruttokaltmiete, die die Betriebskosten beinhaltet vor (vorher zahlte ich einen Betriebskosten-Vorschuss und musste einiges nachzahlen) so dass die Wohnung effektiv nicht viel teurer würde.
Wenn ich nun diesen Vertag abschliessen würde, kann ich
1. sicher sein dass ich zu keiner Nachzahlung der Betriebskosten verpflichtet bin (auch wenn der angesetzte Betrag nicht ausreicht)
2. inwiefern bei einer Bruttokaltmiete der 15-monatige Erhöhungsstopp der Miete gilt (auch wenn die Betriebskosten gestiegen sind)

Viele Dank,

Robert

Antworten

antwort von Susanne am
Du musst Deinen Mietvertrag nicht ändern, der Alte ist gültig, ebenso kann Dich der neue Eigentümer nicht zu einem neuen Vertrag zwingen.
Offensichtlich ist der neue Eigentümer zu faul, eine Nebenkostenabrechnung zu machen.
1. Nachzahlungen wird es nicht geben, allerdings wird er die Miete regelmässig erhöhen wollen, da er ansonsten meint, er finanziere Deine Nebenkosten. Eine Nebenkostenvorauszahlung mit jährlicher Abrechnung ist viel übersichtlicher.
2. Ja-und, er wird regelmässig erhöhen!

antwort von administrator am
Erst mal schon Danke für die Antwort. Noch mal eine Nachfrage.
Du meinst also ich müsste keine extra Klausel in den Vertrag mit rein nehmen, die mir garantiert, dass mein Vermieter die Miete in den nächsten 15 Monaten nicht erhöht, sondern dass dies mit dem Begriff Bruttokaltmiete bereits geregelt ist?

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