gefragt von administrator am 30.11.1999

warm- oder Kaltmiete nach Kündigung?

Hallo,
ich habe einen laufenden mietvertrag bis zum 30.09.05 mit einer Kündigungsfrist von 6 monaten. Ich möchte unbedingt aus der wohnung frühzeitig zum 01.04 ausziehen.Ich habe also vor fristgemäß zu kündigen, jedoch bereits früher umzuziehen. Muss ich nach dem Auszug weiterhin die volle Warmmiete zahlen, oder nur noch kalt?
grüße!
Stichwörter: kaltmiete + kündigung + warm

Antworten

antwort von administrator am
Sie müssen die Warmmiete wie bisher zahlen. Die Nebenkosten gehen auch bei Nichtanwesenheit des Mieters weiter, außer den reinen Verbrauchskosten. Ebenso haben Sie, auch wenn Sie nicht mehr heizen, noch Heiznebenkosten zu zahlen.
Die Verbrauchskosten verringern sich durch Nichtanwesenheit (z.b. Wasser/Strom) was sich dann in der Abrechnung ja schließlich auch abzeichnen wird.

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