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Gewerbesteuerpflichtige Pflegetätigkeit

Die Arbeit als selbstständiger Krankenpfleger kann eine freiberufliche Tätigkeit darstellen. Beschäftigt der Krankenpfleger Personal, setzt eine freiberufliche Tätigkeit voraus, dass er auch selbst bei jedem Patienten pflegerisch tätig wird. Ansonsten führen Leistungen der häuslichen Pflege zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Urteil des BFH vom 22.01.2004
IV R 51/01
NJW 2004, 2120

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