gefragt von administrator am 30.11.1999
Vorzeitige Kündigung eines Zeitvertrages wg. Eigenbedarf?
Ich bin Eigentümerin eines Hauses und habe 1 Etage in diesem Haus vermietet. In der anderen Etage wohne ich selbst mit meiner Schwester. Da nun ihr Lebensgefährte fest bei uns eingezogen ist möchte ich die momentan vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, da ich natürlich nicht längerfristig mit einem Päärchen zusammenwohnen möchte, außerdem wird der Platz knapp, es ja zahlreiche Möbel hinzugekommen...Das Problem ist, daß mein Mieter seit rund 1 1/2 Jahren im Haus wohnt und einen Zeitvertrag bis Mitte 2007 hat. Kann ich ihm dennoch vorher (natürlich fristgerecht) wegen des Eigenbedarf kündigen?
Antworten
antwort von Susanne am
Es ist keine ordentliche Kündigung möglich, sonst wäre ja der Sinn verfehlt!
