gefragt von administrator am 30.11.1999

Festbetrag für "sonstige Kosten" in der Nebenkoste

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe nun sehnlichst, dass mir ein paar erfahrene Füchse weiterhelfen können.

Ich möchte vorweg schicken, dass wir in einem Zweifamilienhaus leben.
Mein Vermieter wohnt unten und wir wohnen oben.

Verstehen tut man sich eigentlich sehr gut und wenn es z. B. Probleme mit dem PC des Vermieters gibt, dann helfe ich immer gern.

Soweit das ...
Nun habe ich vor wenigen Tagen meine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsforderung von EUR 170,00 bekommen, wo u. a. unter "sonstige Kosten" ein als Festbetrag deklarierter Posten von EUR 96,00 aufgeführt ist.
Die sonstigen Kosten sind dann noch etwas näher als "Reinigung, Pflege, Erneuerungen, Beleuchtung" ausgewiesen.

Irgendwie kann ich mir EUR 96,00 aber nicht so ganz erklären, zumal ich vor kurzem im Treppenhaus z. B. eine kaputte Glühbirne ausgetauscht habe oder einen Rauchmelder mit einer neuen Batterie versorgt habe.
Da renne ich ja auch nicht gleich zum Vermieter und fordere mein Geld zurück.

Nun meine Fragen:

1.) Sind derartige Forderungen / Festpreise in dieser Höhe normal und auch legitim?
2.) Ich habe leider erst jetzt genauer in die vergangenen NK-Abrechnungen geschaut und gesehen, dass mir auch für die vergangenen Jahre (1999 - 2003) diese Kosten berechnet wurden.
Könnte ich diese Kosten (u. U. zum Teil) zurück fordern, falls sich hier eine Unrechtmäßigkeit herausstellt?

Vielleicht noch der Hinweis, dass die berechnungsrelevanten sonstigen Betriebskosten in meinem Mietvertrag einfach in der Aufstellung der Betriebskosten (Anlage 3 zu § 27) mit einem Kreuz markiert sind.

Unsere sich im Keller befindende Waschküche läuft über unsere Zähler (Wasser / Strom) - lediglich imTreppenhaus, in der Garage (Blechgarage, EUR 40,00 Extrakosten) und bei der Aussenbeleuchtung nutzen wir kurzzeitig den Strom vom Vermieter.

Ich wäre Euch so dankbar, wenn Ihr helfen könntet!!!

Viele Grüße

mazda6dieselÂ
Stichwörter: festbetrag + kosten + nebenkoste + sonstige

Antworten

antwort von Susanne am
Der Vermieter kann nur Kosten berechnen, die im genannten Zeitraum auch tatsächlich angefallen sind und zwar nach vorliegenden Rechnungen. Daher ist logisch, dass hier kein Pauschalbetrag für irgendwas angesetzt werden kann. Daher verlangen Sie für die genannten Positionen entweder Einsicht in die Originalrechnung oder eine Kopie davon (das ist erlaubt), um die Kosten nachvollziehen zu können.
Ist hier offensichtlich ein Pauschalbetrag angesetzt, gibt es hierzu keine Belege-das muss der VM erst mal erklären.
Zum Einspruch gegen eine Abrechnung hat der Mieter 12 Monate nach Zugang Zeit.

antwort von mazda6diesel am
Hallo,

gab es das eventuell früher mal Pauschalbeträge?

Reinigung, Pflege, Erneuerungen und Beleuchtung gehören ja in irgendeiner Weise in den Erhalt der Wohnung bzw. des Hauses und dürften uns nicht berechnet werden.

Wie darf denn z. B. die Aussenbeleuchtung (Bewegungsmelder) oder die Stromnutzung in meiner Garage (gering, aber über den Zähler des Vermieters) berechnet werden?
Gleiche Frage stellt sich für mich auch hinsichtlich der Flurbeleuchtung.

Könnte der Vermieter jetzt rein theoretisch mit z. B. Gartennutzung kommen?
Die Gartennutzung wurde uns von unseren Vermietern zwar angeboten, aber der Garten ist nicht eigentlich kein Gemeinschaftsgarten.
Es gibt z. B. keine "öffentliche" Sitzgelegenheit usw.

Es wäre toll, wenn ich noch mal Hilfe bekommen könnte!!!

Viele Grüße

mazda6diesel

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Die Kosten der Wasserversorgung
Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungs
Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Las
Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung