hat diese Frage am gestellt
Susanne
Der Vermieter kann nur Kosten berechnen, die im genannten Zeitraum auch tatsächlich angefallen sind und zwar nach vorliegenden Rechnungen. Daher ist logisch, dass hier kein Pauschalbetrag für irgendwas angesetzt werden kann. Daher verlangen Sie für die genannten Positionen entweder Einsicht in die Originalrechnung oder eine Kopie davon (das ist erlaubt), um die Kosten nachvollziehen zu können.
Ist hier offensichtlich ein Pauschalbetrag angesetzt, gibt es hierzu keine Belege-das muss der VM erst mal erklären.
Zum Einspruch gegen eine Abrechnung hat der Mieter 12 Monate nach Zugang Zeit.
mazda6diesel
Hallo,
gab es das eventuell früher mal Pauschalbeträge?
Reinigung, Pflege, Erneuerungen und Beleuchtung gehören ja in irgendeiner Weise in den Erhalt der Wohnung bzw. des Hauses und dürften uns nicht berechnet werden.
Wie darf denn z. B. die Aussenbeleuchtung (Bewegungsmelder) oder die Stromnutzung in meiner Garage (gering, aber über den Zähler des Vermieters) berechnet werden?
Gleiche Frage stellt sich für mich auch hinsichtlich der Flurbeleuchtung.
Könnte der Vermieter jetzt rein theoretisch mit z. B. Gartennutzung kommen?
Die Gartennutzung wurde uns von unseren Vermietern zwar angeboten, aber der Garten ist nicht eigentlich kein Gemeinschaftsgarten.
Es gibt z. B. keine "öffentliche" Sitzgelegenheit usw.
Es wäre toll, wenn ich noch mal Hilfe bekommen könnte!!!
Viele Grüße
mazda6diesel
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