gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietminderung wegen kaltem Badezimmer?

Die Heizung in meinem Badezimmer funktioniert immer nur zwei, drei Tage, spätestens dann muss ich entlüften, damit überhaupt noch Wärme kommt. Es waren bereits 3 Mal Handwerker da, die aber auch nur entlüftet und im Keller den Heiztank aufgefüllt haben.
Das größte Problem ist, dass selbst an Tagen, an denen die Heizung funktioniert (wobei ich den Heizkörper anfassen kann => er wird also nur warm), die Temperatur im Bad nur 18 Grad beträgt. Habe ich das Recht einen Teil der Miete einzubehalten?
Stichwörter: badezimmer + kaltem + mietminderung + wegen

Antworten

antwort von administrator am
Grundsätzlich sollte in einem Badezimmer eine Temperatur von 20 Grad erreichbar sein. Wenn diese Temperatur durch das Entlüften erreicht werden kann, so wäre eine Minderung schwierig.
Zur Berechnung der Höhe der Minderung sind Bewertungsmuster entwickelt worden, die jedoch auch im Einzelfall verschieden sein können.
Da die Heizung bei Ihnen nicht vollständig ausfällt und sie auch nur für die Tage mindern könnten, in denen die Heizung die empfohlene Temperatur nicht erreichen kann, halte ich persönlich eine Mietminderung nicht für sehr schlau.
Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Abhilfe und setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Evtl. würde auch ein Austauschen des Heizkörpers in Frage kommen.
Falls Sie in einem oberen Geschoss wohnen, so kann das Lüftungsproblem auch damit zusammenhängen, denn bei oberen Geschossen muss man regelmäßig die Heizkörper entlüften (Wichtig: Während des Entlüftens alle Heizkörper in der Wohnung auf 5 oder bis Enddrehpunkt stellen!)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung
Mietminderung bei kaltem Fußboden EG??
Mietminderung bei kaltem Fußboden EG??