gefragt von administrator am 30.11.1999
undichte Fenster - Rechte???
Hallo, ich möchte ab dem 1. Dezember eine kleine und recht günstige Wohnung beziehen. Leider sind die Fenster so undicht, dass es sehr kalt hindurchzieht und sich Wasser an der Innenseite der Scheibe ansammelt. Trotzallem, aber nicht deswegen, ist die Wohnung verhältnismäßig günstig und ich möchte sie unbedingt nehmen. Kann man trotzdem vom Vermieter eine Mietminderung oder eine Reperatur der Fenster verlangen?