gefragt von administrator am 30.11.1999

Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters ohne ordentliche

Häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters ohne ordentlichen Arbeitsplatz

Steht einem Grundschulleiter, der zu 50 Prozent von seiner Unterrichtsverpflichtung freigestellt ist, lediglich ein Dienstzimmer von knapp 11 Quadratmeter zur Verfügung, in dem aus Platzgründen kein PC mit Drucker untergebracht werden kann und das auch nicht jederzeit genutzt werden kann, können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zur derzeit gültigen Grenze von 1.250 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Urteil des BFH vom 07.08.2003
VI R 16/01
NJW 2003, 3800

Antworten

antwort von administrator am
Hallo.

Mich hätte es mal interessiert wie es bei einem Lehrer der Vollzeit in der schule Deutsch , Englisch und Politik unterrichtet mit einem Arbeitszimmer zu Hause angerechnet wird.

Gib es da irgendwelche steuerlichen Vorteile.
Und wenn Ja – welche und wie kann man es geltend machen.

Würde mich über Antworten freuen.

Gruss Alex

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