hat diese Frage am gestellt
Oliver Curd
Hi,
es ist grundsätzlich hinzunehmen, naturbedingter Blätter- und Blütenfall.
Aber Art und Umfang der Bepflanzung könne aber im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mehrheitlich geregelt werden.
mfg
o.c.
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.