Fristlose Kündigung bei Fälschung von Krankheitsunterlagen
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Fristlose Kündigung bei Fälschung von Krankheitsunterlagen
Verändert ein Arbeitnehmer (hier Angestellter einer Fluggesellschaft) nach einer Erkrankung die Entlassungsbescheinigung des Krankenhauses vom 23.12. in 28.12., um die Feiertage bei seiner Familie verbringen zu können, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 28.03.2003
9 Sa 658/02
Praktiker Report Heft 5/2003, Seite 8.9