gefragt von administrator am 30.11.1999

Übergabeprotokoll

Hallo,

wie muss ich mich verhalten, wenn ich beim Auszug mit dem Übergabeprotokoll nicht einverstanden bin, z.B. wenn Mängel vorallem bezüglich auf die ausgeführten Schönheitsreparaturen aufgezählt werden, die meiner Meinung nach nicht vorhanden sind, und ich über Kassenbelege nachweisen kann, dass ich Schönheitsreparaturen ausgeführt habe.

Viele Grüße
Stichwörter: Übergabeprotokoll

Antworten

antwort von administrator am
ich gehe davon aus, dass ich das Übergabeprotokoll noch nicht unterschrieben habe. Kann ich meine Unterschrift beim Übergabeprotokoll verweigern, oder kann ich darauf bestehen, dass im Übergabeprotokoll vermerkt wird, dass ich damit nicht einverstanden bin und dann Unterschreiben?

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