gefragt von administrator am 30.11.1999

Komplette renovieren nach Auszug? Steht nicht im Vertrag

Moin zusammen.

Ich will nach knapp vier Jahren aus meiner Wohnung ausziehen und nun sagte der Hausmeister, daß ich die komplette Wohnung renovieren soll. Sprich, komplett tapezieren malen und die Türen mit Rahmen lackieren. In meinem Mietvertrag steht aber, daß ich Bad/Küche alle drei, den Rest alle 5 Jahre machen muss.
Kann der Hausmeister nun verlangen, daß ich ALLES machen muß?
Mein Nachbar hat das gleiche Problem. Er soll auch alles machen, obwohl er erst 3 Jahre da wohnt. Wer weiss was?

Lieben Gruß Britta
Stichwörter: auszug + komplette + renovieren + steht + vertrag

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