gefragt von administrator am 30.11.1999

Bodenbelag

Hallo,

ich hab beim Einzug den Teppich vom Vormieter übernommen, da mir gesagt wurden ist, das darunter nur beton ist und ich mir einen neuen Teppich nicht wirklich leisten kann.

Der Teppich ist allerdingt so verkommen das selbst chem. Reinigung nicht mehr möglich war. (Rotwein-, Speiseflecken, etc.)

Muss der Vermieter denn einen Bodenbelag im Wohnraum stellen/verlegen (egal ob Teppich/PVC...) oder kann er einfach sagen, das der Vermieter dafür zuständig ist, da jeder Mieter andere Wünsche hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

LG Britta
Stichwörter: bodenbelag

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
ist der Bodenbelag im Mietvertrag verankert, dan VM sache.

Wenn nicht Mieter muss zahlen.

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