gefragt von administrator am 30.11.1999

Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen Öffentlicher Dienst

Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen Öffentlicher Dienst

20.6.2001 4 AZR 575/99 Die Lehrtätigkeit eines approbierten Apothekers in der pharmazeutischen Ausbildung an der Universität stellt keine Tätigkeit eines Apothekers iSd. BAT dar. Apotheker in der Hochschullehre Eingruppierung eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätigen approbierten Apothekers; tarifliche Bewertung der Lehrtätigkeit als Tätigkeit eines Apothekers; korrigierende Rückgruppierung BAT-O § 3 Buchst. g, §§ 22, 23; Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen, Anl. 1 a zum BAT-O VergGr. I b Fallgr. 15, VergGr. II a Fallgr. 5

Aktenzeichen: 4AZR575/99 Paragraphen: BAT-O§3 BAT-O§22 BAT-O§23 Datum: 2001-06-20


PDF-DokumentArbeits- und Angestellrecht - Teilzeitarbeit

25.4.2001 5 AZR 368/99 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Gleichbehandlung von Teilzeitkräften BeschFG 1985 § 2 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 2, § 612 Abs. 2 ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 1 Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Niedersachsen vom 11. August 1993 § 14

Aktenzeichen: 5AZR368/99 Paragraphen: BeschFG§2 BGB§823 BGB§612 ZPO§554 Datum: 2001-04-25


PDF-DokumentProzeßrecht Verdienst- und Entlohnung - Beweislast Überzahlung

23.5.2001 5 AZR 374/99 Der Beweis des ersten Anscheins für den Wegfall einer durch Gehaltsüberzahlungen eingetretenen Bereicherung ist im Falle einer mehrere Monate betreffenden einmaligen Überzahlung, die das richtige Gehalt um ein Vielfaches übersteigt, regelmäßig nicht anzunehmen. Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 3 ZPO § 286 BAT § 70

Aktenzeichen: 5AZR374/99 Paragraphen: BGB§812 BGB§818 ZPO§286 Datum: 2001-05-23


PDF-DokumentVerdienst- und Entlohnung - Lohnwucher

23.5.2001 5 AZR 527/99 Gleichbehandlungsgrundsatz, Lohnwucher Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht bei der Vereinbarung von 70 % des üblichen Gehaltes ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung iSv. § 138 BGB verneint hat. BGB §§ 138, 612 StGB § 302 a

Aktenzeichen: 5AZR527/99 Paragraphen: BGB§138 BGB§612 StGB§302a Datum: 2001-05-23

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst und Mutterschutz
Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen Öffentlicher Dienst
Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen Öffentlicher Dienst
Tarifvertragsrecht - Eingruppierungen Öffentlicher Dienst