gefragt von administrator am 30.11.1999
Hilfe, Schönheitsreparaturen, ist das so rechtens ?
Moin Moin,Ich habe da zur Zeit leichte Probleme mit meiner Wohnungsabgabe, bzw. mit den Schönheitsreparaturen die ich da noch zu erledigen habe.
Also es fing damit an, das ich erstmal die vorhandene Rauhfaser in der ganzen Wohnung gestrichen hatte, zum Glück (oder Unglück) kam da schon ein Besichtigungstrupp meiner Genossenschaft um die Wohnung zu besichtigen, die meinten das könne so nicht bleiben, da da was gelblich durchschimmert und das würde ich so auch nicht wegbekommen ...
... naja also hab ich dann wieder ganz von vorne angefangen und überall die Tapeten/Rauhfaser entfernt um dann die nackte Wand zu streichen (das ist soweit ich das gelesen habe auch zulässig) ...
... nun kam heute per Zufall mein Hausmeister vorbei und meinte so würde es auch nicht gehen, da die Wand nicht 100% glatt sein (uralte Farbreste, Reste von wandverputzung, dickere farbschicht hinter der Heizung da da immer nur gestrichen aber nie tapeziert wurde, etc) und ich müßte dann eben dafür sorgen das es eine fläche sei, heißt dann wohl also alles neu verputzen oder alles plan schleifen
nun meine Frage, ist das was mein Hausmeister da sagt richtig ? bin ich dafür zuständig ? ich hab das leider fast alles so vor 12 Jahren mal übernommen, wohl aus Unwissenheit das es so nicht sein darf
Gruß
Hansi
