gefragt von administrator am 30.11.1999

Baulärm

Hallo,
ich bewohne eine Wohnung nebeneiner Baustell,welche enormen Lärm produziert, und musste feststellen, dass der Baulärm in meinem Vertrag erwähnt wurde. Habe ich ein Anrecht auf Mietminderung?

Beste grueße
schnueffel21
Stichwörter: baulärm

Antworten

antwort von administrator am
klar, und zwar 173%

antwort von Susanne am
@det :lol:

Ja, es besteht ein Anrecht auf Mietminderung, egal, was im Vertrag steht.
Ein Vertrag kann nicht das im BGB festgelegte Recht beschneiden!

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