gefragt von administrator am 30.11.1999
Heizkosten für nicht beheizbaren Raum bezahlen?
In dem angemieteten Gebäude, Geschäftsraum mit Küche, WC und Lager/Arbeitsraum, ist in dem Lager/Arbeitsraum kein Heizkörper eingebaut.Somit kann ich 20 m² von insgesamt 120m² nicht beheizen.(nur indirekt durch offene Türen). Bei der Heizkostennabrechnung muss ich bei 30 % Grundkosten 120m² Fläche bezahlen. Der Rest von 70 % wird über den Verbrauch berechnet.
Nun will ich, da der Raum keinen Heizkörper hat nur noch für die 100m² die mit Heizkörper versehen sind die Grundkosten bezahlen. Kann ich das, gibt es hier eine rechtliche Grundlage? Wer ist im Recht?
Antworten
antwort von Susanne am
Die rechtliche Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die man auch online findet.
