gefragt von administrator am 30.11.1999

Kaltwasser nach Personen & Waschmaschine (=1)- geht das?

Hallo,
bin im Frühjahr umgezogen: in neuem Mietshaus mit 5 Parteien wird nach merkwürdigem Umlageschlüssel das Kaltwasser/Abwasser berechnet. Nämlich nach Personen plus Waschmaschine. Also so:

Hannes, wohnt alleine, er hat keine Waschmanschine, zahlt für 1 Person,
sein Nachbar Peter mit Waschmaschine zahlt aber das doppelte,
die Nachbarsfamilie Schröder mit 5 Leuten, die viel öfter wäscht als Peter, zahlt trotzdem für 6 Personen---usw.

meine Frage: ist das überhaupt erlaubt? hat jemand erfahrungen damit, was kann man machen, um den Vermieter dazu zu bringen, nur nach Personen abzurechnen? Freue mich über Tipps!
Stichwörter: geht + kaltwasser + personen + waschmaschine

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