gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats

Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats

Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt noch ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit. Während dieses Zeitraums ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es einem Arbeitgeber, der einem ehemaligen Betriebsratsmitglied wegen dauernder krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigen will, in der Regel zumutbar ist, damit bis zum Ablauf der Jahresfrist zu warten und sodann ordentlich zu kündigen.

Urteil des BAG vom 15.03.2001
2 A ZR 624/99
ZAP EN-Nr. 575/2001
Stichwörter: betriebsrats + ehemaligen + kündigung

Antworten

antwort von administrator am
Tariflohn auch bei ABM-Maßnahme

Bei beiderseitiger Tarifbindung steht einem Arbeitnehmer der volle Tariflohn im Baugewerbe auch dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund einer ABM-Maßnahme begründet wurde und das Arbeitsamt dem Arbeitgeber nur einen Teil der Lohnkosten erstattet.

Urteil des Arbeitsgerichts Dessau vom 12.04.2001
3 Ca 74/01
MDR 2001, 1066

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