gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats
Kündigung eines ehemaligen BetriebsratsBetriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt noch ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit. Während dieses Zeitraums ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es einem Arbeitgeber, der einem ehemaligen Betriebsratsmitglied wegen dauernder krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigen will, in der Regel zumutbar ist, damit bis zum Ablauf der Jahresfrist zu warten und sodann ordentlich zu kündigen.
Urteil des BAG vom 15.03.2001
2 A ZR 624/99
ZAP EN-Nr. 575/2001
Antworten
antwort von administrator am
Tariflohn auch bei ABM-MaßnahmeBei beiderseitiger Tarifbindung steht einem Arbeitnehmer der volle Tariflohn im Baugewerbe auch dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund einer ABM-Maßnahme begründet wurde und das Arbeitsamt dem Arbeitgeber nur einen Teil der Lohnkosten erstattet.
Urteil des Arbeitsgerichts Dessau vom 12.04.2001
3 Ca 74/01
MDR 2001, 1066
