gefragt von administrator am 30.11.1999
Eigenbedarf im Einfamilienhaus
Hallo,folgendes Problem tut sich auf!!
Jemand möchte ein Einfamilienhaus kaufen, das von einer Bank angeboten wird, da der jetztige Eigentümer nicht mehr zahlungsfähig ist.
Nun hat dieser Eigentümer sich einen kleveren Schachzug ausgedacht und ein Zimmer in diesem Haus an seine Lebensgefährtin vermietet.
Dieses Zimmer ist aber nicht als Wohnraum deklariert, sondern nur ein ausgebauter Speicher und kann nur über andere Privaträume des Hauses (Küche, etc.) betreten werden.
Man kann davon ausgehen, dass dieser Mietvertrag rückdatiert ist und somit "älter" als 5 Jahre sein wird. Wie sieht es hier mit dem Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf aus. Es ist doch nicht zumutbar, die "Dame" täglich 6 Monate lang, durch die privaten Räume laufen zu lassen!!!
Kann hier jemand einen Tip geben, wie man rechtlich verfahren könnte???
Antworten
antwort von administrator am
Diese Dame wird wohl auch nie durch die Küche laufen, da Sie den Speicher oder "Zimmer" höchstwahrscheinlich nie bewohnen wird.Damit verschreckt der Vermieter Käufer.
antwort von Susanne am
Das ist ja offensichtlich Sinn und Zweck des ganzen!!!
antwort von Cosme am
Das hilft aber alles nichts, wenn er es bös meint, läuft über Monate jemand Fremdes in dem Haus und den Privaträumen rum!Und wie ich in Erfahrung gebracht habe, ist die Person im Recht und kann, wann immer sie will, auch wenn ich nicht anwesent bin durch meine Privatsphäre laufen!!! ;-(
