gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnung bedingt Bezugsfertig?!

Hallo und Guten Morgen,

Wir (meine Freundin und ich) sind am 01.11.2005 in eine Neubauwohnung gezogen. Die Wohnung an sich wurde zwar schon rechtzeitig fertig, aber es gibt ein paar andere Dinge die uns Probleme bereiten:

- der Aufzug ist noch nicht in Betrieb
- einen Hausmeister soll es erst ab dem 01.12. geben. Bis dahin bleiben seine Aufgaben (Gemeinschafts-Mülltonne rausstellen..) liegen.
- Auf unserem Balkon sind noch keine Platten verlegt, bis jetzt liegt dort nur Kies
- Im Treppenhaus (welches noch den blanken Beton ziert) haben wir auf unserem Stockwerk kein Licht (Ist zu dieser Jahreszeit ganz toll :) )
- Vor dem Hauseingang ist nur erde und ein paar Euro-Paletten drüber

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage um einen Teil (und wenn ja wie hoch) der Miete einzubehalten? Muss man diese Mietminderung ankündigen?

Guter Rat ist teuer, deswegen hoffe ich hier in diesem Fachforum Hilfe zu bekommen! Viele Dank im Voraus!!

Gruß
Dominik
Stichwörter: bedingt + bezugsfertig + wohnung

Antworten

antwort von administrator am
Sie haben sich für eine Neubauwohnung, die noch nicht ganz fertiggestellt war bei Besichtigung, entschieden. Der Zustand war Ihnen also bewußt.
Bei Bauarbeiten kann es immer mal wieder zu Verzögerung kommen. Wenn Ihre Mietsache (Wohnung) in Ordnung ist, dann ist vom Vermieter her alles erfüllt.
Auch kann Ihnen zugemutet werden, einmal einen Monat lang selbst die Mülltonnen herauszustellen und die Treppen zu benutzen.
Was allerdings in Ordnung sein sollte, ist das Treppenhauslicht. Das sollten Sie dem Vermieter sagen und um schnellstmögliche Erledigung bitten. Der Vermieter wird sicher nicht daran interessiert sein, dass hier jemand im Dunkeln stürzen könnte.
Es ist zwar störend, dass beim Balkon noch Restarbeiten folgen, aber im Winter sitzen Sie dort sowieso nicht.
Daher sollten Sie auch Verständnis für die noch folgenden Arbeiten aufbringen.
Wenn der Hausmeister erst am 1.12. seine Arbeit aufnimmt, ist das nicht weiter tragisch. Bei der Nebenkostenabrechnung darauf achten, dass auch erst ab dem 1.12.2005 die Hausmeisterkosten umgelegt werden.
Mindern Sie die Miete gleich zu Anfang, so riskieren Sie von Anfang an ein getrübtes Verhältnis zum Vermieter.
Bei Ihren Schilderungen, die hinnehmbar sind, lohnt das nicht.
Ansonsten hätten Sie besser in ein bereits älteres Haus einziehen sollen.

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