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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir wohnen in einem Haus, in dem sich auch eine kirchliche Vereinigung befindet. Nun haben wir Probleme mit der Heizkostenabrechnung. Unsere Wohnung wird mit 5 Personen berechnet (2 Erwachsene, 3 Kinder), die kirchlichen Räume mit 2 Personen. Der Schlüssel mit 2 Personen der kirchlichen Einrichtung wurde irgendwann einmal willkürlich festgelegt (schon beim Vormieter). In den Räumen finden regelmäßig Veranstaltungen statt (ca. 5 Tage/Woche).

Nun müssen wir für dieses Jahr 900 € nachzahlen. Die Mehrkosten vom Ölkauf betragen 400 €. Letztes Jahr wurden wir noch mit 4 Personen berechnet, haben nun aber noch ein Kind bekommen. Alle anderen NK wie Strom, Wasser sind kaum gestiegen.

Nun meine Fragen: Ist so ein Umlageschlüssel überhaupt zulässig? Verdunstungsröhrchen an den Heizkörpern gibt es nicht, kann ich auf solche bestehen? Ist die kirchliche Vereinigung als gewerblich anzusehen (ist ein e.V.)? Gilt dann ein anderer Umlageschlüssel?
Stichwörter: heizkostenumlegung

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