gefragt von administrator am 30.11.1999

Keine doppelte Berücksichtigung von Hausschulden

Keine doppelte Berücksichtigung von Hausschulden

Schulden für das gemeinsame Haus können bei einer Scheidung nur entweder beim Zugewinnausgleich oder bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden. Wird die Tilgung von Hausschulden in vollem Umfang beim Zugewinn als Verbindlichkeit des ausgleichspflichtigen Ehegatten berücksichtigt, so kann die Belastung für die Tilgung der gleichen Schuld nicht mehr als Abzugsposten beim Unterhalt Berücksichtigung finden.

Beschluss des OLG München vom 22.06.2004
16 UF 887/04
NJW Heft 31/2004, Seite XII

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