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Veränderungsverbot in der Teilungserklärung abdingbar

Das gesetzliche Verbot, ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer wesentliche bauliche Veränderungen vornehmen zu dürfen, kann in der Teilungserklärung ganz oder teilweise wirksam abbedungen werden.

Beschluss des OLG Köln vom 29.09.2003
16 Wx 182/03
OLGR Köln 2003, 368

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