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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Haftung bei herabfallendem Dachziegel

Löst sich von einem Gebäude ein Dachziegel, ist davon auszugehen, dass der bauliche Zustand nicht ordnungsgemäß war. Kann der Eigentümer nicht das Gegenteil beweisen oder sich auf höhere Gewalt berufen, haftet er für den entstandenen Schaden.

Dieser so genannte Beweis des ersten Anscheins ist jedoch dann widerlegt, wenn der Hauseigentümer eine zuverlässige Dachdeckerfirma mit der vierteljährlichen Begehung und Überprüfung des Daches beauftragt hat und bei der letzten Überprüfung keinerlei Mängel festgestellt wurden.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2002
22 U 76/02
MDR 2003, 630
Stichwörter: dachziegel + haftung + herabfallendem + keine

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